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Vergessen Sie nicht Ihre .SX Domains vorzubestellen

Seit dem 28. Juni 2012 nimmt HEXONET Ihre Vorregistrierungen für die .SX GoLive Phase entgegen. Die neue ccTLD .SX steht für das neue autonome Land Saint Maarten. Die knapp 90 km² große Insel ist geopolitisch zwischen Frankreich und den Niederlanden geteilt. Der nördliche Inselteil zählt zu Frankreich und wird „Saint-Martin“ genannt. Der südliche Teil bildet das eigenständige niederländische Land „Sint Maarten“.

Go-Live Info:

 

VeriSign SSL Zertifikate heißen jetzt Symantec - ERINNERUNG

Bitte beachten Sie, dass alle Verisign SSL Zertifikate zu Symantec Zertifikaten umbenannt wurden:

- VeriSign SecureSite ist nun Symantec SecureSite
- VeriSign SecureSite Pro ist nun Symantec SecureSite Pro
- VeriSign SecureSite EV ist nun Symantec SecureSite EV
- VeriSign SecureSitePro EV ist nun Symantec SecureSitePro EV

Dies bedeutet, dass Sie die Preisklassen für Ihre Kunden entsprechend anpassen müssen:

 

.KIWI.NZ kann ab sofort über HEXONET registriert werden

Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, hat das Zentralregister für .NZ Domains, InternetNZ, vor kurzem eine neue Third-Level Domain, ".kiwi.nz", veröffentlicht. Diese wurde am 11. September 2012 vorläufig gestartet. Vorläufig deshalb, da eine wichtige Vorraussetzung zur dauerhaften Einführung dieser TLD eine Mindestanzahl von 500 Registrierungen innerhalb des ersten Monats erreicht werden musste. Schon innerhalb der ersten 24 Stunden wurde diese Grenze überschritten.

Die Preise für kiwi.nz Domains wurden bereits in Ihrem Account hinterlegt.

 

Gastbeitrag der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen

„Catch-All“-Funktion einer Internet-Domain kann im Einzelfall zu Markenrechtsverletzung führen

Mit Hilfe der sog. „Catch-All“-Funktion kann der Domaininhaber alle Subdomains auf eine bestimmte Webseite weiterleiten, ohne diese einzeln einrichten zu müssen. Während dies für den Inhaber einer Domain oftmals von Vorteil ist, da Eingabefehler von Nutzern vorgebeugt wird und diese trotzdem auf die Internetseite gelangen, ist Dritten diese Funktion oftmals ein Dorn im Auge, da die Zeichenfolge natürlich auch ein (fremdes) eingetragenes Markenzeichen oder ein Werktitel sein kann. Ob diese Funktion zu einer Markenrechtsverletzung führen kann, hatte ein Gericht nun zu entscheiden.

Was ist passiert?

Das Kammergericht Berlin hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob der Inhaber der Domain „de.de“ eine Markenrechtsverletzung begeht, wenn aufgrund dieser Funktion eine fremde Wortmarke als Subdomain („computerbild.de.de“) verwendet wird und schließlich auf eine Linkliste mit „sponsored links“ weitergeleitet wird.

Der Springer-Verlag als Betreiber der Webseite computerbild.de sah in der Nutzung der Domain „computerbild.de.de“ eine Verletzung seiner Marke „Computer Bild“ und beschritt daher den Rechtsweg. Der beklagte Inhaber der Domain „de.de“ wendete ein, die Marke der Klägerin gar nicht zu benutzen, da er die fremden Domains (z.B.computerbild.de.de) gar nicht registriert habe und die Eingabe der Adresse vielmehr allein durch den Nutzer erfolge.

Was wurde entschieden?

Die Berliner Richter kamen im konkreten Fall zu einer Markenrechtsverletzung, da der Domaininhaber mit Aktivierung der "Catch-All"-Funktion einen kausalen Beitrag dafür setzt, dass Nutzer bei Eingabe fremder, kennzeichenrechtlich geschützter Begriffe auf die Linkliste geleitet wird. Auch in dem Vorhalten einer Linkliste hinter einem Markenbegriff als Subdomain sahen die Richter eine markenmäßige Benutzung i.S.v. § 14 MarkenG, welche Unterlassungsansprüche auslösen kann, wenn die vorgehaltenen Werbelinks auf geschäftliche Angebote Dritter verweisen.

Die vollständige Urteilsbesprechung finden Sie unter:http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile_2135/23-05-2012-artikel-kg-berlin-5-u-119-11.html

kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen www.kanzlei.biz 

Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt IT-Recht und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz